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Voraussetzungen,
die das Au-Pair erfüllen muß
- 18 –
24 Jahre zum Zeitpunkt der Visabeantragung (für Au-Pair
aus den alten EU-Staaten bis zum 30. Lebensjahr)
- erfolgreicher
Schulabschluss, Realschule, Fachoberschulabschluß, Abitur
etc.
- gute
Grundkenntnisse der deutschen Sprache (oder falls ins Ausland
vermittelt Grundkenntnisse der Landessprache)
- polizeiliches
Führungszeugnis
Gesundheit:
Voraussetzung ist körperliche und geistige Fitness und keine
Infektion mit ansteckenden Krankheiten (beides ärztlich attestiert).
Eigene
Kinder:
Aus Fürsorgegründen scheiden Bewerber mit eigenen Kindern aus.
Beachtung
von Regeln, Gesetzen, Sitten und Gebräuchen:
Da man zu Gast in einem fremden Land ist, sollten die Sitten
und Regeln des Landes eingehalten werden.
Sprachliche
Grundkenntnisse:
Selbstverständlich sind Grundkenntnisse der Sprache des jeweiligen
Wunschlandes erwünscht/erforderlich.
Motivation:
Erwartet wird, sich in neue Situationen einzubringen, mit zu
helfen und Verantwortung zu übernehmen im Haushalt und bei der
Pflege und Betreuung z.B. in alleinerziehenden Familien, bei
Behinderten, Älteren oder pflegebedürftigen Personen.
Vergütung:
Die Dienstleistung des Au-Pairs wird natürlich honoriert. Der
Mindestsatz liegt bei z.Zt. € 260,- im Monat für Au-Pairs
nach Deutschland, Irland (€ 80,-- € 85,- pro Woche)
und England (£ 55,- pro Woche). Die Gastfamilie stellt
zusätzlich Kost und Logis. Ansonsten fallen keine weiteren Kosten
für den Lebensunterhalt an.
Urlaubsregelung
für ausländische Au-Pairs die nach Deutschland kommen:
Bei einem Aufenthalt von 12 Monaten stehen dem Au-Pair vier
Wochen bezahlter Urlaub zu (2 Werktage pro Monat - Samstag gilt
als Werktag).
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