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Voraussetzungen, die das Au-Pair erfüllen muß

  • 18 – 24 Jahre zum Zeitpunkt der Visabeantragung (für Au-Pair aus den alten EU-Staaten bis zum 30. Lebensjahr)
  • erfolgreicher Schulabschluss, Realschule, Fachoberschulabschluß, Abitur etc.
  • gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache (oder falls ins Ausland vermittelt Grundkenntnisse der Landessprache)
  • polizeiliches Führungszeugnis

Gesundheit:
Voraussetzung ist körperliche und geistige Fitness und keine Infektion mit ansteckenden Krankheiten (beides ärztlich attestiert).

Eigene Kinder:
Aus Fürsorgegründen scheiden Bewerber mit eigenen Kindern aus.

Beachtung von Regeln, Gesetzen, Sitten und Gebräuchen:
Da man zu Gast in einem fremden Land ist, sollten die Sitten und Regeln des Landes eingehalten werden.

Sprachliche Grundkenntnisse:
Selbstverständlich sind Grundkenntnisse der Sprache des jeweiligen Wunschlandes erwünscht/erforderlich.

Motivation:
Erwartet wird, sich in neue Situationen einzubringen, mit zu helfen und Verantwortung zu übernehmen im Haushalt und bei der Pflege und Betreuung z.B. in alleinerziehenden Familien, bei Behinderten, Älteren oder pflegebedürftigen Personen.

Vergütung:
Die Dienstleistung des Au-Pairs wird natürlich honoriert. Der Mindestsatz liegt bei z.Zt. € 260,- im Monat für Au-Pairs nach Deutschland, Irland (€ 80,-- € 85,- pro Woche) und England (£ 55,- pro Woche). Die Gastfamilie stellt zusätzlich Kost und Logis. Ansonsten fallen keine weiteren Kosten für den Lebensunterhalt an.

Urlaubsregelung für ausländische Au-Pairs die nach Deutschland kommen:
Bei einem Aufenthalt von 12 Monaten stehen dem Au-Pair vier Wochen bezahlter Urlaub zu (2 Werktage pro Monat - Samstag gilt als Werktag).