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WIEVIEL
GEHALT BEZIEHT EINE NANNY?
Wenn sie
bei der Gastfamilie wohnt bis zu ca. € 1.900,-- (Gehalt variiert)
Wohnt
sie außerhalb der Gastfamilie bis zu ca. € 2.500,-- (Gehalt
variiert)
Der Arbeitgeber
ist verantwortlich für die Abfuhr der Einkommenssteuer, den
Krankenversicherungsbeiträgen, für die Beantragung der Arbeitsgenehmigung
und für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, wie gesetzlich
gefordert (bei ausländischen Arbeitnehmern). Außerdem hat eine
Nanny Anspruch auf Urlaub, Kündigungsschutz, Ansprüche gegenüber
der gesetzlichen Unfallversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
und Erfüllung der Arbeitsvorschriften durch den Arbeitgeber.
KOSTEN,
DIE FÜR EINE NANNY ANFALLEN, WENN SIE VON DER AGENTUR G.A.S.T
VERMITTELT WERDEN MÖCHTE:
Bearbeitungsgebühr
von € 65,-- zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (nach
Eingang des „Fragebogen für Au-Pair/Nanny“ oder des „Au-Pair/Nanny
Questionnaire“).
Vermittlungsgebühr:
Die
Vermittlung erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Partneragentur.
Die Vermittlungsgebühr ist abhängig von der Partneragentur im
Ausland. Sollte die Vermittlung nicht über eine Partneragentur
gehen ist eine Vermittlungsgebühr von € 300,- zzgl. der jeweils
geltenden Mehrwertsteuer fällig.
WIR BITTEN
ZU BEACHTEN
Gehaltsverhandlungen
sind Sache zwischen Arbeitgeber und Nanny. Wir bitten zu beachten,
dass eine Nanny, die außerhalb des Haushaltes der Gastfamilie
wohnt, eine höhere Entlohnung beanspruchen kann, wie eine Nanny
die innerhalb des Haushaltes der Gastfamilie untergebracht ist.
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