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WIEVIEL GEHALT BEZIEHT EINE NANNY?

Wenn sie bei der Gastfamilie wohnt bis zu ca. € 1.900,-- (Gehalt variiert)
Wohnt sie außerhalb der Gastfamilie bis zu ca. € 2.500,-- (Gehalt variiert)

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Abfuhr der Einkommenssteuer, den Krankenversicherungsbeiträgen, für die Beantragung der Arbeitsgenehmigung und für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, wie gesetzlich gefordert (bei ausländischen Arbeitnehmern). Außerdem hat eine Nanny Anspruch auf Urlaub, Kündigungsschutz, Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Erfüllung der Arbeitsvorschriften durch den Arbeitgeber.

KOSTEN, DIE FÜR EINE NANNY ANFALLEN, WENN SIE VON DER AGENTUR G.A.S.T VERMITTELT WERDEN MÖCHTE:

Bearbeitungsgebühr von € 65,-- zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (nach Eingang des „Fragebogen für Au-Pair/Nanny“ oder des „Au-Pair/Nanny Questionnaire“).

Vermittlungsgebühr: Die Vermittlung erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Partneragentur. Die Vermittlungsgebühr ist abhängig von der Partneragentur im Ausland. Sollte die Vermittlung nicht über eine Partneragentur gehen ist eine Vermittlungsgebühr von € 300,- zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer fällig.

WIR BITTEN ZU BEACHTEN

Gehaltsverhandlungen sind Sache zwischen Arbeitgeber und Nanny. Wir bitten zu beachten, dass eine Nanny, die außerhalb des Haushaltes der Gastfamilie wohnt, eine höhere Entlohnung beanspruchen kann, wie eine Nanny die innerhalb des Haushaltes der Gastfamilie untergebracht ist.

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